Rechtsschutz im WLV


Gut wenn man ihn nicht braucht, aber was wenn doch...

Die Mitglieder des WLV genießen Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten über unseren Dachverband vkm-rwl.

Die entsprechende Rechtsschutzordnung ist hier einsehbar.


Voraussetzung

Als Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes gilt eine ordnungsgemäße Mitgliedschaft von sechs Monaten (Wartezeit), wobei Rechtsauskünfte durch die Geschäftsstelle auch vor der Zeit gegeben werden können. Weiterhin soll die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben oder von grundlegender Bedeutung für den Verband sein.

Vorbereitung

Notieren Sie sich alle Stichpunkte Ihres arbeitsrechtlich relevanten Konflikts. Wenn schon Schriftverkehr erfolgt ist, halten Sie diesen in Kopie bereit. Möglicherweise sind zur Klärung der Angelegenheit auch die Arbeitspapiere (Verträge etc.), Verdienstbescheinigungen etc. wichtig.

Beratung und Hilfe

Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unseres Dachverbandes, dem VKM in Dortmund, Tel.: 0231 579743, Anschrift: Beratgerstr. 36, 44149 Dortmund.

Und hier kommt noch eine Besonderheit für die Mitglieder des WLV:

Es fallen pro Rechtsfall 150,00 € Kosten an. Den Betrag zahlen gem. der Rechtsschutzordnung je zur Hälfte der Dachverband VKM-RWL und die Mitglieder aller angeschlossenen Verbände, die diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, als Eigenbeteiligung.

Der Vorstand des WLV hat jedoch beschlossen, diesen zu zahlenden Mitgliedsanteil an die WLV-Mitglieder zu erstatten. Im Beitrag unserer Mitglieder ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung enthalten!

Im Verbund mit starken Partnern

Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland Westfalen Lippe (Dachverband vkm rwl)
Dachverband vkm-rwl
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